Berliner SPD stellt sich gegen Verbot von Wohnungs-Enteignungen

Die Bundesregierung will künftig verhindern, dass Bundesländer große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführen. Das heißt: Die Wohnungen würden nicht mehr privaten Konzernen gehören. In Berlin stößt dieser Plan auf deutlichen Widerstand, auch bei mehreren SPD-Abgeordneten im Bundestag. Sie erinnern an den Volksentscheid von 2021. Damals stimmte eine Mehrheit in Berlin dafür, große Wohnungskonzerne zu enteignen.

Die Abgeordneten sagen: Das Grundgesetz erlaubt einen solchen Schritt grundsätzlich. Deshalb müsse dieses politische Mittel für die Länder erhalten bleiben. Ob sie später einem Bundesgesetz zustimmen würden, ist aber offen. Bisher gibt es nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses, also der Spitzen der Regierungsparteien.

Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit dem Wohnungsbau. Private Firmen sollten nicht zusätzlich belastet werden. Nach dem Plan sollen Länder keine Gesetze mehr machen dürfen, die private Mietwohnungen verstaatlichen. Damit richtet sich die Initiative vor allem gegen Forderungen in Berlin. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und die Linkspartei fordern solche Schritte seit Jahren. In der Hauptstadt demonstrierten bereits Hunderte Unterstützerinnen und Unterstützer gegen die geplante Einschränkung.

Kritiker halten die Begründung für schwach. Eine Enteignung betreffe vorhandene Wohnungen großer Unternehmen, nicht neue Bauprojekte. Die Krise beim Wohnungsbau habe andere Gründe, sagen sie. Dazu gehören hohe Zinsen, gestiegene Baukosten und schwierige Kredite. Berliner SPD-Vertreter warnen, ein Bundesverbot würde den Spielraum des Landes verkleinern. Berlin leidet besonders stark unter hohen Mieten und zu wenigen Wohnungen. Auch die Jusos kritisieren den Plan scharf. Sie sehen darin ein politisches Manöver im Berliner Wahlkampf und zweifeln, ob der Plan zum Grundgesetz passt.

Die Debatte hat in Berlin eine besondere Vorgeschichte. Der Volksentscheid von 2021 verpflichtete den Senat politisch, eine Enteignung großer Immobilienbestände zu prüfen. Im März beschloss das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz. Es soll ein solches Vorgehen grundsätzlich möglich machen. Trotzdem betonen auch Befürworter, dass Enteignungen allein das Wohnungsproblem nicht lösen. Sie fordern außerdem mehr sozialen Wohnungsbau und mehr Wohnungen in kommunaler oder genossenschaftlicher Hand. Die Länder sollen auch mehr Möglichkeiten bekommen, Mieten zu begrenzen, etwa durch eigene Mietendeckel.


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